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Satzung des Kreisjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Plön

1 Name und Sitz

1. Der Kinder- und Jugendverband trägt den Namen Kreisjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Plön ( Kurzform: KJW ).

2. Er hat seinen Sitz in Schönkirchen.

 

2 Leitsätze

Die Leitsätze des Jugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt sind in der jeweils gültigen Fassung fester Bestandteil dieser Satzung.

Insbesondere hat das LJW das Ziel, junge Menschen mit den Werten des demokratischen Sozialismus vertraut zu machen. Das bedeutet :

1. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, ihre rationalen und sozialen Fähigkeiten zu entfalten, um selbstbestimmte Persönlichkeiten ihre Aufgabe in Familie, Beruf, Staat und Gesellschaft zu erfüllen, an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens mitzuwirken und ihre Interessen und Recht wahrzunehmen.

2. Junge Menschen sollen zu solidarischem und sozialem Denken und Handeln und zum Erlernen demokratischer Verhaltensweisen geführt werden.

3. Das KJW will Engagement für die Lösung sozialer und politischer Aufgaben entwickeln helfen.

4. Junge Menschen sollen befähigt werden, undemokratischen Tendenzen innerhalb der Gesellschaft entgegenzuwirken.

 

3 Zweck und Aufgabe

1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendarbeit.

2. Die Satzungszwecke werden durch das KJW verwirklicht insbesondere durch:

- die Schaffung und Unterhaltung von Kinder-und Jugendgruppen sowie Jugendklubs, die auch für Nichtmitglieder offen sind;

- Werbung neuer Mitglieder und MitarbeiterInnen;

- Beteiligung an Aufgaben der örtlichen Arbeiterwohlfahrt;

- Stellungnahmen zu Fragen und Problemen der örtlichen Jugendhilfe;

- Beschaffung und Unterhaltung von Räumen;

- Anregung und Durchführung von Aktionen, die den Zielen des KJW entsprechen;

- Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung;

- Beschaffung von Arbeitsmaterialien;

- Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Ausschüssen;

- Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung;

- Durchführung von internationalen Begegnungen und Ferienfreizeiten;

3. Das KJW unterstützt und berät die in seinem Bereich tätigen Ortsjugendwerke der Arbeiterwohlfahrt und/oder Gruppen. Es koordiniert Aktivitäten der Ortsjugendwerke der Arbeiterwohlfahrt. Es übernimmt Aufgaben, die den Rahmen einzelner Ortsjugendwerke der Arbeiterwohlfahrt übersteigen. Es gibt Impulse für die Arbeit durch Veranstaltungen und Aktionen.

4. Das KJW verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordung und ist selbstlos tätig. Es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Mittel des KJW dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden .

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des KJW. Dies gilt auch für den Fall ihres Ausscheidens oder bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins.

6. Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Zweck des KJW fremd sind, oder durch unverhältnismäßig Vergütungen begünstigt werden.

7. Bei Auflösung oder Aufhebung des KJW oder Wegfall seines bisherigen wecks fällt das Vermögen des KJW an den zuständigen Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Plön.

Dieser hat das ihm zufallende Vermögen unmittelbar und ausschließlich für Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit zu verwenden.

 

4 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des KJW sind die in seinem Bereich vorhandenen Ortsjugendwerke der Arbeiterwohlfahrt. In Orten, in denen es kein Ortsjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt gibt, können Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr die Mitgliedschaft in der Kreisjugendwerksgruppe beantragen.

2. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Kreisjugendwerksvorstand des KJW.

3. Der Austritt muß schriftlich gegenüber dem Kreisjugendwerksvorstand des KJW unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen beantragt werden.

4. Als korporative Mitglieder können sich Vereinigungen mit Aufgabe der Kinder- und/oder Jugendarbeit anschließen, deren Tätigkeit sich die Kreisebene Plön erstreckt. Über die Aufnahme entscheidet der Kreisjugendwerksvorstand. Die Mitgliedschaft der korporativen Vereinigung kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

5. Die Mitglieder des KJW sind zur Zahlung von Beiträgen gemäß den Beschlüssen des Landesausschusses des Landesjugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein verpflichtet. Natürliche Personen sind zur Zahlung gemäß den Beschlüssen der Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt verpflichtet. Korporative Mitglieder sind zu Zahlungen gemäß den Beschlüssen des Bundesjugendwerksausschusses verpflichtet.

6. Ein Mitglied des KJW kann ausgeschlossen werden. Der Ausschluß ist nach dem "Ordnungsverfahren der Arbeiterwohlfahrt " durchzuführen.

7. Bei Austritt oder Ausschluß verliert das bisherige Ortsjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt das Recht den Namen "Ortsjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt " zu tragen. Ein etwa neugewählter Name muß sich deutlich von dem bisherigen Namen unterscheiden. Entsprechendes gilt für die Kurzbezeichnungen.

 

5 Mitgliedschaft im Landesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein

Das KJW ist Mitglied im Landesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein.

 

6 Organe des Kreisjugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt Plön

Organe des KJW sind:

a) die Kreisjugendwerkskonferenz ( abgekürzt: Kreiskonferenz )

b) der Kreisjugendwerksvorstand ( abgekürzt: Kreisvorstand )

c) die Kreisjugendwerksgruppe ( abgekürzt: Kreisgruppe )

 

7 Kreisjugendwerkskonferenz

1. Die Kreiskonferenz findet mindestens alle zwei Jahre statt. Sie ist das höchste Gremium des KJW. Sie legt die Grundzüge der Arbeit fest und erteilt dem Kreisvorstand Weisungen.

2. Der Kreisvorstand hat die Delegierten zur Kreiskonferenz schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.

Der Kreisvorstand kann außerordentliche Kreiskonferenzen einberufen. Er hat sie auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder des Vorstandes des Landesjugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein einzuberufen. Die Kreiskonferenz ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Die Beschlußfähigkeit ist auf Antrag festzustellen.

Bei Beschlußunfähigkeit ist die Kreiskonferenz innerhalb von zwei Wochen mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Für diese Kreiskonferenz gilt die Bestimmung der Beschlußfähigkeit nicht.

3. Die Kreiskonferenz bildet sich aus

a) dem Kreisvorstand

b) den Delegierten der Ortsjugendwerke der Arbeiterwohlfahrt

c) den Delegierten der Kreisgruppen

d) Korporative Mitglieder nehmen als Gäste teil.

Der Delegiertenschlüssel wird durch den Kreisvorstand festgelegt.

4. Die Kreiskonferenz gibt sich einer Geschäftsordnung.

5. Die Kreiskonferenz nimmt den Geschäfts- und Prüfungsbericht entgegen und beschließt über die Entlastung.

Sie wählt den Kreisvorstand, die RevisorInnen und die Delegierten der Landeskonferenz des Landesjugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein.

6. Beschlüsse der Kreiskonferenz werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Satzungsänderungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

7. Zu einem Beschluß über die Auflösung des KJW oder den Austritt aus dem Landesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein ist eine Mehrheit von drei Viertel aller Mitglieder erforderlich. Er bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Plön.

8. Die Beschlüsse der Kreiskonferenz sind schriftlich niederzulegen. Sie sind von dem/der Vorsitzenden und dem/der ProtokollführerIn zu unterzeichnen.

9. Jede Satzungsänderung bedarf der Zustimmung des Vorstandes des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Plön und durch den Vorstand des Landesjugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein.

 

8 Kreisjugendwerksvorstand

1. Der Kreisvorstand besteht aus Mitgliedern der in seinem Bereich vorhandenen Ortsjugendwerke der Arbeiterwohlfahrt bzw. aus Mitgliedern der Kreisgruppe. Der Kreisvorstand wird von der Kreiskonferenz für ein/zwei Jahr(e) gewählt. Er bleibt bis zur durchgeführten Neuwahl im Amt. Scheidet zwischen zwei Kreiskonferenzen ein Kreisvorstandsmitglied aus, so bedarf es keiner Ergänzung des Kreisvorstands.

2. Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der KassiererIn und BeisitzerInnen. Der/die Vorsitzende und der/die KassiererIn müssen volljährig sein. Minderjährige Vorstandsmitglieder benötigen zur Übernahme ihres Amtes die Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten.

Ein/e benannte/r VertreterIn des Vorstandes des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Plön ist BeisitzerIn.

3. Der Kreisvorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder erschienen sind. Er faßt seine Beschlüsse mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

4. Der Kreisvorstand benennt ein Mitglied als BeisitzerIn für den Vorstand des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Plön.

5. Der Kreisvorstand trägt die Verantwortung für die Tätigkeit des KJW.

 

9 Kreisjugendwerksgruppen

Die Kreisgruppen setzen sich zusammen aus den Mitgliedern des KJW, die keinem OJW angehören. Die Kreisgruppe trifft sich im Vorfeld der Kreiskonferenz und wählt ihre Delegierten für die Konferenz.

 

10 Finanzen

1. Die Einnahmen setzen sich insbesondere zusammen wie folgt:

a) aus Zuwendungen des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Plön,

b) aus Beitragsanteilen der Mitglieder des KJW

c) aus Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, Spenden, Erlösen und Veranstaltungen,

d) aus zweckgebundenen Zuschüssen.

2. Das KJW ist in der Verwendung seiner Mittel selbständig. Vor dem Eingehen von Verpflichtungen, die den Rahmen der Gelder laut 10 Abs. 1a)-d) hinausgehen, ist die Zustimmung des Vorstandes des Landesjugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein und des Kreisvorstandes der Arbeiterwohlfahrt Plön einzuholen.

3. Alle Ausgaben und Einnahmen sind zu belegen und werden von RevisorInnen des KJW und des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Plön geprüft.

4. Die Bildung von Rücklagen erfolgt nach den geltenden Bestimmungen der Abgabenordnung.

11 Genehmigung der Satzung

Die Satzung bedarf der Genehmigung durch den Vorstand des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Plön und durch den Vorstand des Landesjugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein.

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